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Studentenwohnheim Kiel-Wik

 

mit 246 Einzimmer-Apartments mit Pantryküchen

Bezugsfertig seit Oktober 2011

 

Das Studentenwohnheim befindet sich  in der Elfriede-Dietrich-Str. 112/ Steenbeker Weg,  24106 Kiel-Projensdorf, in unmittelbarer Nähe zu den Hochschulen, also nur sehr kurze Fußwege, denn es bestehen sehr gute Busverbindungen, Fahrradwege zur Uni und zum Stadtzentrum. 

 

Insgesamt stehen 246 Einzimmerapartments zur Verfügung,

davon 39 als Penthouse-Apartments.

Alle Apartments sind möbliert und rd. 18 m² groß und verfügen über Internetzugang und TV. Sie müssten nur noch Bettwäsche mit Bettdecke und Kopfkissen, Handtücher, Koch- und Essgeschirr selber mitbringen.

Münz-Waschmaschinen und Münz-Trockner befinden sich ebenfalls im Gebäude und

stehen Ihnen zur Verfügung.

 

 

Die monatliche Inklusivmiete beim

  • Einzimmer-Apartment:

Die Inklusivmiete (Grundmiete, Mobiliarmiete, Betriebs- und Heizkosten einschließlich Apartmentstrom) beträgt monatlich 420,00 €. Der Mieter zahlt außerdem zu Beginn des Mietver­hältnisses eine Mietsicherheit in Höhe von 800,00 € als Barkaution.

  • Penthouse-Apartment

Die Inklusivmiete (Grundmiete, Mobiliarmiete, Betriebs- und Heizkosten einschließlich Apartmentstrom) beträgt monatlich 425,00 €. Der Mieter zahlt außerdem zu Beginn des Mietver­hältnisses eine Mietsicherheit in Höhe von 800,00 € als Barkaution.


  • Groß-Apartment ( rd. 26 m²):

Die Inklusivmiete (Grundmiete, Mobiliarmiete, Betriebs- und Heizkosten einschließlich Apartmentstrom) beträgt monatlich 430,00 €. Der Mieter zahlt außerdem zu Beginn des Mietver­hältnisses eine Mietsicherheit in Höhe von 800,00 € als Barkaution.

  • PKW-Stellpätze

Die Nutzung von freien, nicht fest vermieteten Pkw-Stellplätzen auf dem Gelände des Studentenwohnheimes wird mit einer Parkberechtigung unentgeltlich geduldet.

 

Unsere Absichten und Verpflichtungen:

Aufgrund des verfolgten sozialen Zwecks ist es Aufgabe, möglichst vielen Studierenden Zugang zum Studentenwohnheim/Boardinghouse zu gewähren. Das Studentenwohnheim/Boardinghouse richtet sich deshalb an Studierende. Wegen des vorgesehenen Rotationsprinzips ist eine Befristung der Mietverhältnisse erforderlich. Die maximale Mietdauer ist durch die Regelstudienzeit begrenzt. Auf Antrag kann die Mietzeit verlängert werden. Ein genereller Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.


Soweit freie Apartments wegen fehlender Nachfrage nicht durch Studierende belegt sind, kann eine andere Belegung vorgesehen werden.

 

Schauen Sie sich die beigefügte Bildergalerie an und wählen Sie Ihr Apartment aus.